Ob zu Fuß, mit dem (E-)Rad oder anderen nicht-motorisierten Fortbewgungsmitteln. Alle sind eingeladen am 27. Juni 2025 eine genussvolle Reise entlang der Stilfserjoch Passstraße bei Nacht zu unternehmen.
Die Anmeldungen öffnen am 30. Jänner 2025
30.01.2024 – 28.02.2025 40,00 Euro
01.03.2025 – 31.05.2025 45,00 Euro
01.06.2025 – 20.06.2025 50,00 Euro
Falls es freie Plätze gibt, sind Nachmeldungen bei der Ausgabe der Eintrittskarten am 27. Juni 2025 von 15.00 – 18.30 Uhr im Nationalparkhaus aquaprad in Prad am Stilfserjoch möglich.
Der bezahlte Eintrittspreis wird grundsätzlich nicht rückerstattet. Sollte ein Teilnehmer aus medizinischen Gründen nicht teilnehmen können, so kann er dem Veranstalter das ärztliche Zeugnis der Krankenbescheinigung mailen, damit ihm die Teilnahmegebühr für die nächste Ausgabe des Events gutgeschrieben wird.
Bei der Stelvio Night haben wir uns für ein Teilnehmerlimit von 500 Personen entschieden.
Alle Teilnehmenden haben eigenständig dafür zu sorgen genügend, alpine Ansprüche gerecht werdende, Bekleidung mit sich zu führen.
Muss die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen bzw. höherer Gewalt am 27. Juni 2025 abgesagt werden wird diese, sofern möglich, auf den 28. Juni 2025 verschoben. Weiterer Ersatztermin für 2025 ist keiner vorgesehen.
Kann das Event aus Sicherheitsgründen bzw. höherer Gewalt weder am 27. noch am 28. Juni 2025 Tagen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht weder Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises noch auf dessen Übertragung auf eines der Folgejahre. Der Entscheid über die Nicht-Durchführung und/oder Abbruch obliegt dem Veranstalter in Absprache mit den Rettungs- und Sicherheitskräften.
Auch bei einer zu geringen Teilnehmeranzahl (unter 200) behält es sich der Veranstalter vor die Stelvio Night abzusagen. Hierbei behält es sich der Veranstalter vor 35% der Teilnahmegebühr an bereits geleisteten Organisationsspesen einzubehalten.
Die Veranstalter der Stelvio Night setzen auf Nachhaltigkeit in der Umsetzung der Veranstaltung.
Auf Plastik wird bestmöglich verzichtet.
Werbematerial wie z.B. Broschüren, Flyer usw. wird bestmöglich eingeschränkt.
Der Fuhrpark für die Organisation besteht, soweit möglich, aus elektrobetriebenen Fahrzeugen.
Die Beleuchtung der Stilfserjochstraße erfolgt indirekt und mit akkubetriebenen LED-Lampen. Die Akkus für die Lampen werden mit erneuerbarer Energie aufgeladen und sind zig-fach verwendbar.
Rechtliches
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Adressdaten an Sponsoren, an Dienstleister (Foto-Service,…) oder Dritten für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen. Wer sich gegen eine Weitergabe der Adressen aussprechen möchte, meldet dies dem Sekretariat schriftlich. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus der Veranstaltung für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und Dritten zu. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und ihres Jahrgangs auf offiziellen Eintrittsliste in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme!
Mit der Einschreibung erklärt jeder Teilnehmer Folgendes: Für den Fall meiner Teilnahme am Stelvio Night erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und die Sponsoren der Veranstaltung noch gegen die Anrainergemeinden, die Besitzer privater Wege oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art stellen, die durch meine Teilnahme an der Veranstaltung entstehen könnten. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Ich bin selber haftpflichtversichert. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung oder Büchern, ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt werden dürfen. Ich versichere, dass mein genanntes Geburtsjahr richtig ist und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Eintrittskarte in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich mache. Im Falle einer Absage des Stelvio Night aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Steinschlag, etc.) kann das Startgeld nicht rückerstattet werden.
Mit dem Abschicken der Anmeldung für die Stelvio Night autorisiert der Teilnehmer ab diesem Moment ausdrücklich den Veranstalter zur unentgeltlichen Nutzung der Film- und Fotoaufnahmen, welche die eigene Person abbilden und im Rahmen der Teilnahme an der Stelvio Night aufgenommen wurden. Diese Autorisierung zur Nutzung der Aufnahmen versteht sich ohne Zeit- und Ortslimit für die Nutzung in verschiedenen Veröffentlichungen und Filmen, zu beispielhaftem Zweck, auf Promotionsmaterial und/oder Werbematerial auf allen Arten von Datenträgern. Der Veranstalter ist außerdem autorisiert, die in der vorliegenden Übereinkunft übertragenen Nutzungsrecht an Dritte, sowohl institutionelle als auch Geschäftspartnern zu übertragen.
VORBEHALT AUF DAS RECHT ZUR REGLEMENTÄNDERUNG. Der Veranstalter der Stelvio Night behält sich das Recht vor, das vorliegende Reglement zum Zwecke zur Verbesserung der Veranstaltungsorganisation in jeglichem Moment zu ändern. Eventuelle Änderungen bei Service-, Orts- und Zeitangaben werden in angebrachter Weise den Teilnehmern mittels Anmeldebestätigung oder auf der Website www.nightadventure.com mitgeteilt.
Mit der Anmeldung am Stelvio Night erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, das Reglement, das auf der Website vom Veranstalter (www.stelvionight.com) veröffentlicht ist, zu kennen und anzuerkennen. Der Teilnehmer erklärt außerdem ausdrücklich, unter der eigenen Verantwortung, nicht nur die Wahrheit zu sagen (art. 2 legge 04/01/1968 n° 15 come modificato dall’art. 3 comma 10 legge 15/05/1997 n° 127), sondern auch die Veranstalter von jeglicher zivilrechtlichen als auch strafrechtlichen Verantwortung für von ihm erlittene oder verursachte Personen- und/oder Sachschäden zu befreien.